In die Zukunft investieren

Förderungen aus Mitteln des Reinertrags

 

Die Braunschweigische Sparkassenstiftung kann nach Maßgabe der Lotteriegenehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport aus den ihr zufließenden Mitteln aus der Lotterie ‚Sparen + Gewinnen‘ der niedersächsischen Sparkassen (aus dem Reinertrag) durch die Förderung über ihre orginären Zwecke hinaus gehender steuerbegünstigter Zwecke gemäß Abgabenordnung einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, die Lebensqualität im Braunschweigischen Land zu sichern, zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aus diesen Mitteln wird eine große Zahl gemeinnütziger Vereine und Institutionen in ihrer täglichen Arbeit unterstützt – sei es durch Anschaffung von Materialien/Sportgeräten oder durch Förderung von Projekten wie das Ausrichten von Wettkämpfen, Musikveranstaltungen wie „Vocal Hero“, Zirkusprojekten und anderen.